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WZ, Chefredakteur oder so…!

Ich schreibe diesen Artikel, weil es mich persönlich extrem verärgert wie die Leser-/Innen der Printmedien für dumm verkauft werden von den Verlagen. Nach §11 des Landespressegesetz NRW ist es eigentlich jedem möglich, gegen falsche Tatsachenbe-hauptungen, veröffentlich durch die Presse vorzugehen. Ich möchte hier auf einen Artikel in der WZ verweisen, indem man falsche Tatsachen-behauptungen gegenüber EIN HERZ FÜR DORMAGEN macht. Es mag vielleicht etwas kleinlich wirken, ist es in meinen Augen aber in keiner Weise. Hier geht es einfach und allein darum, dass dem Leser-/In hier einfach falsche Tatsachen vermittelt werden die jeden Wahrheitsgehalt vermissen lassen. Leider ist es in diesen Verlagen so, dass diese aufgeblähte Rechtsabteilungen haben und solche eingeforderten Gegendarstellungs-Forderungen einfach im Sande verlaufen lassen, mit dem Wissen das es sich die meisten nicht leisten können, weitere Verfahren anzustreben. In deren Welt nennt man das dann „Alles oder nichts Prinzip“. Ich möchte Ihnen mal aufzeigen wie man in der Pressewelt mit solchen Sachen umgeht, vor allem, wie einfach man es sich damit macht. Hier erst einmal der Artikel indem die Falschen Tatsachenbehauptungen auftauchen (Emporkömmling erobert Rathaus). Hier wird mal eben die Tatsachenbehauptung verbreitet, dass die Wählervereinigung EIN HERZ FÜR DORMAGEN aus Pro Dormagen (wer ist oder war Pro Dormagen, kein Mensch kennt diese Formation, selbst die Journalistin des Artikels nicht) hervorgeht und das EIN HERZ FÜR DORMAGEN (-1) bei den Kommunalwahlen erreicht hätte. Um den Gegendarstellungsanspruch mal zu erklären, es gibt und gab nie eine Formation mit dem Namen Pro Dormagen in Dormagen, dazu kommt dann noch das eine im Oktober letzten Jahres geründete Wählervereinigung ein Ergebnis von (-1) nicht erreichen kann, weil die Wählervereinigung bei (0) und mit (+/-0) angetreten ist bei den Kommunalwahlen. Es kann also folgerichtig nur ein Plus Ergebnis auftauchen.

Nach einem Telefonat mit der zuständigen Journalistin zu diesem Artikel, wurde von dieser selbst der Fehler eingeräumt. Dies ist aber in keiner Weise Anlass für den Chefredakteur dies richtig zu stellen. Ich möchte Ihnen den E-Mail Verkehr an die Zeitung WZ (Westdeutsche Zeitung), sowie die Antworten des Chefredakteurs nicht vorenthalten und Ihnen diese hier aufzeigen.

E-Mail an die WZ (Westdeutsche Zeitung)

Sehr geehrter Herr Köhler,

sehr geehrter Herr Tückmantel,

namens der Wählervereinigung EIN HERZ FÜR DORMAGEN übersende ich Ihnen in der Anlage die Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Gereon Breuer -Pressereferent-

Hier der Anhang mit der Gegendarstellung_WZ

Dazu folgende Antwort vom Chefredakteur der WZ (Westdeutsche Zeitung)

Sehr geehrter Herr Breuer,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail als Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs. Das Landespressegesetz stellt an eine förmliche Gegendarstellung hohe Anforderung, die Ihr Schreiben nicht bzw. nicht vollständig erfüllt. Nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip ist Ihr Begehren daher abzulehnen. Entsprechend weise ich das Ihrer Mail angehängte PDF-Dokument als Gegendarstellung zurück.

Mit freundlichem Gruß Ulli Tückmantel

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Chefredakteur

W. GIRARDET GmbH & Co. KG

Westdeutsche Zeitung

Königsallee 27

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Daraufhin meine Antwort an den Chefredakteur vom 01.06.2014, die bis heute den 14.06.2014 unbeantwortet geblieben ist. Dies zeigt auf welch hohem Ross diese Personen sitzen und wie egal es Ihnen ist, ob falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder nicht.

Sehr geehrter Herr Tückmantel,

Vielen Dank für Ihre Antwort auf unseren Gegendarstellungsanspruch. Ich entnehme daraus, dass Sie es einfach hinnehmen und auch bewusst dulden, falsche Tatsachenbe-hauptungen im Raum stehen zu lassen, weil Ihrer Ansicht nach hier das „Alles oder nichts Prinzip“ gelte. Ich weiß nicht, warum Sie solch einen Anspruch erheben, bin aber doch unangenehm darüber überrascht, dass Sie als Chefredakteur so ein Verhalten an den Tag legen.

Man kann also aus Ihrer Ablehnung folgerichtig schließen, dass Sie überhaupt kein Problem damit haben, wenn Ihre Journalisten falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und Sie diese sogar auch noch verteidigen.

Sie werden aber bestimmt auch sicher nichts dagegen haben, das ich diesen Gegendar-stellungsanspruch zusammen mit Ihrer Begründung in die Öffentlichkeit sowie die Social Networks bringen werde, damit die Leser-/Innen mal zu sehen bekommen, wie die Presse heute funktioniert.

Selbst Ihre Journalistin hat in einem Telefonat mit mir eingestanden, dass sie dort einen Fehler gemacht hat, weshalb es mich umso mehr wundert, dass Sie das einfach so aussitzen wollen.

Ich bin immer wieder überrascht darüber, was die Presse unter dem Pressekodex so versteht.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe und Ihr persönliches Verständnis für Gerechtigkeit und Rechtssinn.

Wenn Sie in Ihrer zukünftigen Berichterstattung über die Wählervereinigung EIN HERZ FÜR DORMAGEN versuchen, zumindest diese ohne falsche Tatsachenbehauptungen zu erwähnen, leisten Sie einen großen Schritt auf dem Weg zu einer seriösen Berichterstattung. Dafür gilt Ihnen schon jetzt mein ausdrücklicher Dank.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung

Norbert Back

Ich möchte hiermit einfach mal darstellen, wie sich die Presse verhält obwohl sie eigentlich falsche Meldungen verbreitet und darauf aufmerksam gemacht wird. Man sollte also nicht immer davon ausgehen das alles stimmt was die Zeitungen so verbreiten. Leider ist es so das man dafür auch noch Geld bezahlen muss und sich eigentlich nicht auf das Geschriebene verlassen kann vor allem was den Wahrheitsgehalt angeht.

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