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Stellungnahme zum Bad Nievenheim

Hier unsere Stellungnahme die wir der NGZ auf Anfrage zum Thema Hallenbad Nievenheim abgegeben haben, in voller Länge.

Guten Tag Herr Schumilas,

unsere fraktionelle Sicht zum gegenwärtigen rechtlichen Prozedere, den Erhalt des Nievenheimer Bades betreffend,  ist folgende:

Wir können das Plädoyer des Gutachters Blank, der in seiner Begründung die Haltung des Rechtsamtes unserer Stadt bestätigt, nachvollziehen und zeigen durchaus Verständnis dafür, dass die rechtlichen Grundlagen gegen einen Erhalt des Nievenheimer Bades bereits mit dem Bürgerbegehren in 2013 ggf. besiegelt scheinen.

Bekanntermaßen gibt es aber auch ein Gegengutachten der anderen Seite, das wiederum zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Wir können uns dem Eindruck nicht erwehren, das sich unsere Stadt zuweilen die Gutachten kauft, so wie Sie sie gerade benötigt.

Zudem können wir unseren besonderen Respekt für die Leidenschaft und Courage der Initiatoren der IG Nievenheim zum Erhalt Ihres Bades nicht leugnen. Wir sehen begünstigend, das seit dem ersten Bürgerbegehren in dieser Sache, die innerstädtischen Entwicklungen andere sind als Sie es im Entscheidungsjahr waren. D.h. unsere Stadt wächst aus verschiedenen Gründen gegen den Trend und daraus ergibt sich eine neue Bewertung des gesamten Sachverhaltes. Dieser Umstand wiegt für uns schwerer, als das starre technokratische Ablaufprozedere im Zusammenhang mit dem ersten Bürgersentscheid.

Die Achse Nievenheim, Ückerath und Delrath ist mit 12000 Einwohnern zzgl. dem Neubaugebiet Nievenheim IV, das zweitgrößte Siedlungsgebiet im Stadtgebiet. 7000 gesammelte Unterschriften für ein weiteres Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Bades ergeben 11,1% der Stadtbevölkerung, die sich mit dem Vorhaben identifizieren können. Das hat Gewicht, wie wir finden, unabhängig von gegebenen Fristen.

Demokratie wagen heißt aus unserer Sicht auch, das direkte Demokratie eine Chance erhalten sollte und nicht von der Stadtverwaltung und den Parteien der Groko CDU und SPD übergangen werden kann.  Man ist daher aufgefordert über den eigenen Schatten zu springen und einen optionalen Finanzplan zu erarbeiten, damit der Haushalt dennoch ausgeglichen sein kann, um dieses Vorhaben zu stemmen. Realistische Hallenbadsanierungen gibt es bereits für 5 – 6 Millionen Euro, wie am Beispiel des Lemmerz Hallenbades in Königswinter im Jahr 2016 zu sehen war.

Aktuellen statistischen Erhebungen zufolge kann jedes 2. Grundschulkind in Deutschland nicht richtig schwimmen, vor allem weil Bäder geschlossen werden und in den Grundschulen immer weniger Schwimmunterricht erteilt wird, sowie lange Anfahrtswege zu den Bädern erschwerend wirken. Wassergewöhnung und Schwimmen generell sind Grundbedürfnisse eines jeden Menschen. Ertrinkungsgefahren kann nur durch gezielte Ausbildung und Übung der Heranwachsenden vorgebeugt werden. Die deutschen Lebensretter (DLRG, o.ä.) werden dies bestätigen.

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schwimmkurs-wann-kinder-schwimmen-lernen-sollten-a-1150884.html

Aus Gründen der direkten Demokratie unterstützen wir das Wagnis zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbades nach aktuellem Stand der Technik zu einem niederschwelligen Millionen Betrag und werden im Stadtrat dafür plädieren.

Ein Gang zum Verwaltungsgericht sollte vermieden werden, wenn die verantwortlichen Parteien CDU und SPD innerstädtisch einen weiteren Imageschaden vermeiden möchten. Wir fordern die IG Nievenheim im Gegenzug auf, die bereits gesammelten Unterschriften für ein weiteres Bürgerbegehren kurzfristig und noch rechtzeitig vor der Ratssitzung am 7. September, bei der Stadtverwaltung einzureichen um weiteren Verzug zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Norbert Back

Stadtrat in Dormagen

http://ein-herz-fuer-dormagen.de

Nettergasse 24

D-41539 Dormagen

Privat: 02133-10285
Mobil: 0176 341 22622

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