AllgemeinDormagenlokale MedienPolitik

Dormagen im Focus

Der Focus berichtet aus Dormagen, dass ein 16-jähriger „Flüchtling“ im Schwimmbad zwei elfjährige Mädchen sexuell belästigt hat. Der Fall reiht sich ein in viele ähnliche Fälle, die dann aber immer gerne als „Einzelfälle“ bezeichnet werden, ohne je das Systematische daran zu hinterfragen und herauszustellen. Dies verwundert umso mehr, da ja immer mehr Politiker beschwören, man müsse nur „aufklären“, um „Ängste zu nehmen“. Der Fall aus Dormagen-Nievenheim eignet sich zur Aufklärung. Hier nachzulesen.

Focus schreibt:

 Ein 16-Jähriger soll in einem Dormagener Hallenbad zwei elfjährige Mädchen sexuell belästigt haben. Am Mittwoch nahm die Kriminalpolizei des Rhein-Kreises Neuss den jungen Mann fest.

Am Samstag sei er den beiden elfjährigen Mädchen in Duschbereich des Nordrhein-Westfälischen Hallenbads gefolgt, heißt es in einem Polizeibericht. Anschließend habe er sie über der Badebekleidung unsittlich berührt. Die beiden Mädchen suchten Hilfe bei einer Schwimmaufsicht, die anschließend die Polizei informierte.

Und was der Fall „aufklärt“:

  1. Zuerst einmal zeigt der Fall, dass der Junge nicht die getrennten Bereiche für Männer und Frauen achtet. These: Diese durch Symbol für Damen ausgewiesenen Bereiche stellten bislang ein solch starkes Tabu dar, dass Man(n) sich schämte, wenn er zufällig, versehentlich, dort hinein geriet.
  2. Der immerhin 16-Jährige achtet nicht die Unterlegenheit der Mädchen, beide sind erst elf, sondern nutzt sie vielmehr aus, um seine unsittlichen Berührungen auszuführen.
  3. Die Tat zeigt, wie sehr frisch eingeführte Jugendliche aus dem vermutlich islamischen „Kulturkreis“ von badenden Mädchen und Frauen „animiert“ werden, und welcher sexuelle Druck da vorliegt.
  4. Es herrscht das gutmenschliche Dogma vor, man müsse die „Flüchtlinge“ nur genügend informieren, „aufklären“, dann würden sie sich schon richtig verhalten. Dieser Fall zeigt, wie illusorisch solche Annahmen sind. Der „Flüchtling“ wurde vorher belehrt, er ging sogar mehrmals (!) begleitet in das Schwimmbad, ein großer und vermutlich kostenintensiver Aufwand für nur einen einzigen männlichen „Flüchtling“. Genutzt hat es gar nichts:

„Der Hallenbadbesuch war ihm erlaubt worden, nachdem er zuvor bei solchen Besuchen begleitet und auch genau darüber aufgeklärt worden war, was dort erlaubt ist und was nicht“, erklärt Robert Krumbein, Erster Beigeordneter der Stadt Dormagen, am Mittwoch. Bei dem Jungen soll es sich um einen Flüchtling handeln.

Indirekt zeigen die Flüchtlingshelfer, dass sie sehr wohl wissen, was dort aus dem islamischen „Kulturkreis“ auf uns zukommt. Niemand käme wohl auf die Idee, chinesische oder russische jugendliche Männer, die als Touristen zu uns kommen, zuerst begleitet in ein Schwimmbad zu führen und ihnen dort zu erklären, dass man Mädchen nicht unsittlich berühren darf. Indem dies bei den „Flüchtlingen“ geschieht, wird indirekt zugegeben, dass viele von ihnen aus einem „Kulturkreis“ stammen, in dem Frauen gering geschätzt und verachtet werden und lediglich als Objekte für sexuell verklemmte Männer dienen, denen ein gleichberechtigtes (sexuelles) Miteinander von Mann und Frau unbekannt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: Content is protected !!