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NRW-Verfassungsgerichtshof sorgt für mehr Chancengleichheit im Kommunalwahlrecht

Ein bedeutendes Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs setzt ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit im Kommunalwahlrecht. Das Urteil stärkt die Rechte kleinerer Parteien und sorgt dafür, dass sie fairer an Wahlen teilnehmen können.


Bisher gab es immer wieder Diskussionen darüber, ob das Wahlrecht kleinere Parteien benachteiligt und ihnen den Zugang zu kommunalen Vertretungen erschwert. Das Gericht hat nun entschieden, dass das Wahlrecht so gestaltet sein muss, dass alle Parteien, unabhängig von ihrer Größe, gleiche Chancen haben. Damit wird das sogenannte „Störfeuer“, bei dem größere Parteien versuchen, die kleinen Parteien auszusortieren oder zu behindern, deutlich eingeschränkt.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Demokratie und Fairness auf kommunaler Ebene. Es zeigt, dass die Gerichte bereit sind, gegen unfaire Praktiken vorzugehen und die Rechte aller Wählerinnen und Wähler sowie Parteien zu schützen.

Für die kleinen Parteien bedeutet das Urteil eine bessere Chance, sich in den Kommunalparlamenten zu behaupten und ihre Anliegen vertreten zu können. Insgesamt sorgt das Urteil für mehr Transparenz und Gleichheit im Wahlprozess und macht deutlich, dass die Demokratie nur dann funktioniert, wenn alle Stimmen gehört werden.

Es bleibt spannend, wie sich dieses Urteil auf zukünftige Kommunalwahlen auswirken wird. Klar ist aber schon jetzt: Das Störfeuer, das die kleinen Parteien bisher zu behindern versuchte, ist damit ins Leere gelaufen.

Vor allem aber, bringt es die sogenannten (anti)demokratischen Parteien aus der Mitte der Gesellschaft, wie Sie sich ja so gerne nennen , so richtig zum Kotzen…

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